... einiges über den Fischereischein

 

Wer in Brandenburg wohnt (Hauptwohnsitz) und das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist in Brandenburg berechtigt den Fischereischein abzulegen.

Der Bewerber hat die Prüfung bestanden, wenn er mindestens fünfundvierzig der gestellten sechzig Fragen richtig beantwortet hat und dabei mindestens die Hälfte der Fragen in jedem der fünf Prüfungsgebiete richtig beantwortet sind.

 

Fischereischein

Onlinetest

Den kostenlosen Onlinetest könnt Ihr so oft wiederholen, bis Ihr alle Fragen sicher beantworten könnt. In der Auswertung seht Ihr auch gleich das erreichte Prüfungsergebnis.



 
Petri Heil 0